Das Insolvenzrecht ist wieder in Kraft gesetzt. Die wenigen noch geltenden pandemiebedingten Ausnahmetatbestände gelten seit dem 01.05.2021 nicht mehr. Jetzt droht vielen Unternehmen aufgrund der Covid-Pandemie die Insolvenz.
Aufgrund der Covid-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten zu sein, ist keine Schande. Was ist jetzt zu tun, wenn das eigene Unternehmen in Schieflage geraten ist? Wir geben einen kurzen Überblick darüber, welche Insolvenzverfahren es gibt, wie sie ablaufen und was genau eine Insolvenzverschleppung eigentlich ist.
Ein Geschäftskonzept, von dem auch die Geschäftspartner sind, obwohl die Zahlungsunfähigkeit droht? Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Sta-RUG) unterstützt Unternehmen dabei, ohne Insolvenz durch die Krise zu kommen.
Sanierung ohne Insolvenz: Worum geht es?
Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen stehen Unternehmen seit Januar 2021 erweiterte finanzwirtschaftliche Sanierungsinstrumente außerhalb der Insolvenz zur Verfügung.
German Act on the Stabilization and Restructuring Framework for Companies (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, StaRUG) facilitates restructuring.
A business concept that business partners are also convinced of, despite the threat of insolvency? The German Act on the Stabilization and Restructuring Framework for Enterprises (StaRUG) helps companies to get through the crisis without bankruptcy.
Restructuring Without Insolvency: What is it about?
Nimmt eine Gesellschaft ein Darlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Das kann im Insolvenzfall dazu führen, dass der Gesellschafter auch für Rückzahlungen auf das Bankendarlehen haftet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich (Urteil v. 18.11.2020, IV ZR 2017/19) ausführlich zu der Frage geäußert, ob Ansprüche der GmbH gegen Geschäftsführer bestehen. Konkret ging es um den Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife von einer D&O-Versicherung zu ersetzen sind.
Der Fall:
Viele Unternehmen sind pandemiebedingt in der Krise oder sogar in einer akuten Insolvenzgefahr. Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht bereits im Frühjahr 2020 zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies galt für Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie von der Insolvenz bedroht sind bzw. waren.
Verlängerung der Frist zur Stellung des Insolvenzantrages